Ratenkredite - Finanzierungen für alltägliche Anschaffungen
Monatliche Tilgungsraten zu günstigen Konditionen
Für die kleinen und größere Wünsche des Alltags stellt der Ratenkredit eine geeignete Möglichkeit der Finanzierung dar. Er überzeugt mit niedrigen Kreditzinsen und konstant großen monatlichen Raten. Wenngleich der Kreditgeber den Grund für die Kreditaufnahme wissen möchte, ist der Ratenkredit nicht zweckgebunden und kann beliebig verwandt werden.
Welche Voraussetzungen müssen für den Erhalt eines Ratenkredits erfüllt werden?
Der Kreditinteressent muss die Volljährigkeit erreicht haben und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nachweisen können, dass seit mindestens 6 Monaten besteht. Der Interessent muss auf eigene Rechnung handeln, seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und über ein deutsches Bankkonto verfügen. Im Rahmen der Antragsprüfung holen die Banken regelmäßig eine Schufa-Auskunft ein. Fällt diese Auskunft negativ aus und kann der potentielle Kreditnehmer keine Sicherheiten nachweisen, wird der Kreditantrag abschlägig beschieden. Bei Ratenkrediten mit bonitätsabhängigen Zinsen werben die Kreditgeber mit einer Zinsspanne. Ob der Kunde in den Genuss eines niedrigen Kreditzinses kommt ist abhängig von der individuellen Bonität. Die Banken bedienen sich des so genannten Scoring-Verfahrens zur Bonitätsermittlung. Im Rahmen dieses Verfahrens werden individuelle Faktoren, wie das monatliche Einkommen und etwaige Vermögenswerte des Antragstellers berücksichtigt.
Ratenkredite – Was ist zu beachten?
Das wichtigste Kriterium beim Kreditvergleich ist der Effektivzinssatz. Im Gegensatz zum Nominalzins, der ausschließlich die reinen Kreditzinsen widerspiegelt, beinhaltet der Effektivzins auch versteckte Kosten, wie z. B. Bearbeitungs- oder der Kontoführungsgebühren und ermöglicht damit einen transparenten Vergleich der Kreditangebote. Bei größeren Ratenkrediten kann der Abschluss einer Restschuldversicherung sinnvoll sein. Wenn der Kreditnehmer aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod den Kredit nicht mehr tilgen kann, tritt die Restschuldversicherung in Leistung.
